Am 31.12. kommt der Brexit – das sollten Onlinehändler wissen

Am 31.12. kommt der Brexit – das sollten Onlinehändler wissen


Nur noch wenige Tage, dann ist Großbritannien kein Mitglied der EU mehr, sondern ein Drittstaat wie China oder die USA. Für Onlinehändler bedeutet das, viele rechtliche und finanzielle Änderungen zum Beispiel im Warenverkehr, der Besteuerung oder dem Versand. In diesem Blockbeitrag geben wir Ihnen einen Überblick, auf welche Änderungen Sie beim Handel mit dem Vereinigten Königreich in Afterbuy sowie über Amazon und eBay achten müssen.

Allgemeine Entwicklungen durch den Brexit

Seit Heiligabend gibt es Einigkeit über ein Handelsabkommen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie erschweren den Prozess zusätzlich. Fest steht, dass es ab dem 1.1.2021 neue zoll- und außenwirtschaftliche Regelungen für den Im- und Export mit Großbritannien geben wird. Onlinehändler müssen daher Einfuhrgenehmigungen und Lizenzen für Ihre Produkte überprüfen und ggf. neu beantragen. Dazu benötigen Sie eine sogenannte EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification Number). Damit die Zollabwicklung schnell und einfach ablaufen kann, ermöglicht die Generalzolldirektion über das ATLAS-System (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) die digitale Registrierung und Bearbeitung der Anträge.

Weitere Informationen zur zoll- und außenwirtschaftlichen Veränderung finden Sie in diesem Blogbeitrag. Zudem bietet die „Deutsche Industrie- und Handelskammer“ (DIHK) eine ausführliche Checkliste für Unternehmer: Are you ready for Brexit?

Keine Änderungen in Afterbuy

In Afterbuy kommen durch den Brexit keine nennenswerten Änderungen auf Sie als Onlinehändler zu. Sowohl die Produkterstellung, der Verkauf sowie die Verkaufsabwicklung als auch der Versand und die Rechnungsstellung laufen wie gewohnt ab. Die von Afterbuy integrierten globalen Länderlisten für die Rechnungserstellung werden automatisch am 31.12.2020 aktualisiert.

Falls Sie jedoch eigene Landerlisten in Ihrem Account angelegt haben und verwenden, müssen Sie diese manuell überprüfen und ggf. anpassen. Die Länderlisten können Sie über Konfiguration > Versandarten > „Ländergruppen verwalten“ aufrufen oder hier aufrufen, um dort Ihre Ländersettings zu bearbeiten und anzupassen.

Verkaufen Sie via Amazon nach Großbritannien? – Bitte überprüfen Sie die Zuordnung Ihrer „Amazon Seller Central Site“ unter Konfiguration > Einstellungen > Amazon Datenzugriff. UK kann hier als eigene Position ausgewählt werden.

Amazon Datenzugriff Seller Central Zuweisung

Anpassungen und Änderungen auf Online-Marktplätzen

Auch die großen Online-Marktplätze Amazon und eBay haben aufgrund des Brexits einige Änderungen vorgenommen. So stoppt Amazon zum Beispiel den Lagerbestandstransfers mit paneuropäischem Versand zwischen UK und EU. Zudem können Kundenbestellungen nicht mehr mit Versand durch Amazon (FBA) vom Vereinigten Königreich in die EU und umgekehrt aufge­geben werden. Amazon hat für seine FBA Händler die wichtigsten Fragen und Antworten hier im Seller Central zusammengefasst.

Ebay hat angesichts der durch den Brexit hinzukommenden Steuern, das Listing der Waren- und Versandkosten für Produkte auf der Plattform angepasst und verrechnet automatisch die zukünftig anfallenden 20% MwSt. Hier sollten Händler also Ihre Preise und Listings überprüfen und ggf. anpassen. Dafür bietet eBay in seinem Verkäuferportal ebenfalls eine FAQ-Seite, mit der eBay-Händler sich auf den Brexit vorbereiten können.

Hinweis: Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen gezielt an Ihren Rechtsbeistand und Fachexperten.