What’s new: Jura-News im Oktober 2017

What’s new: Jura-News im Oktober 2017


Der Herbst beginnt und damit ist es nicht weit bis zum Weihnachtsgeschäft – Zeit, sich für die aktuellen Entwicklungen im eCommerce-Recht zu rüsten. Diesmal: Fragen und Antworten zu WhatsApp, wirksame Beschränkungen des Erwerberkreises im B2B-Bereich und zu aktuellen Abmahngründen.

Was muss ich bei der kommerziellen Nutzung von WhatsApp beachten?

Da gibt es so einiges. WhatsApp ist die in Deutschland meist genutzte Messeging App – während der Messenger-Dienst der Facebook-Tochter bislang insbesondere für private Kommunikation genutzt wurde, erkennen mittlerweile auch immer mehr Händler das Potenzial von WhatsApp für ihr Unterne hmen: Di e App ist schnell und effizient und bietet damit gute Voraussetzungen für Direktmarketing-Maßnahmen wie das Verschicken von Kurz-Newslettern und die direkte Kommunikation mit bestehenden und potenziellen Kunden. Doch was sagt das deutsche Recht zur geschäftlichen Nutzung von WhatsApp? Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte, von Datenschutz über Impressumspflicht bis zur Abwicklung einer Bestellung, hier in einem übersichtlichen Beitrag zusammengestellt.

Was muss ich im Zusammenhang mit dem neuen Verpackungsgesetz beachten?

Am 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Ab dann gelten neue gesetzliche Regelungen für das Inverkehrbringen sowie die Rücknahme, Sortierung und Verwertung von Verpackungen. Das Gesetz löst die derzeit geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab und ist auch für Online-Händler bindend. Insbesondere für Onlinehändler mit ger ingeren Verpackungsmengen ist die Verpackungslizenzierung oftmals ein notwendiges Übel. Hier schafft jedoch das Online-Portal „activate – by Reclay“ Abhilfe: Das Unternehmen activate, Kooperationspartner der IT-Recht Kanzlei, bietet Verpflichteten eine einfache und schnelle Möglichkeit, in nur wenigen Schritten den Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung nachzukommen. Für Mandanten der IT-Recht Kanzlei stehen exklusive Konditionen zur Verfügung – mehr erfahren Sie hier.

Wie streng sind die Anforderungen an eine wirksame Beschränkung des B2B-Erwerberkreises?

Die gute Nachricht: der BGH hat die Anforderungen gerade etwas gelockert. Bislang waren Händler insbesondere verpflichtet, durch eine Art virtuelle Ein- und Ausgangskontrolle sicherzustellen, dass tatsächlich nur Unternehmer eine Bestellung auslösen können; in einem aktuellen Urteil (BGH, Urt. v. 11.05.2017, Az. I ZR 60/16) ließ der Bundesgerichtshof nun jedoch einen deutlichen Hinweis im Online-Shop auf die Angebotsbeschränkung genügen. Was B2B-Händler nach dem Urteil des BGH künftig dennoch zu beachten haben, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben, haben wir in einem aktuellen Beitrag für Sie zusammengefasst.

Abmahnradar: Was wird momentan abgemahnt?

Was haben Textilkennzeichnung, Lebensmittelverkauf, Darstellung von Grundpreisen, Bilderklau sowie die Marken Thermoport und Space Wallet gemeinsam? Richtig, alles sind aktuelle Abmahngründe. Ausführliche Informationen und gute Tipps zur Vermeidung solcher Abmahnungen entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Abmahnradar.

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