What’s new: Jura-News im Februar 2018

What’s new: Jura-News im Februar 2018


Die Karnevalszeit bricht an und die neuen Entwicklungen im eCommerce-Recht gelten auch in der jecken Zeit und darüberhinaus. Diesmal: Anpassung bei eBay Kleinanzeigen in Bezug auf Rechtstexte, FAQ zur Datenschutz-Grundverordnung im E-Commerce, Initiative Fairness im Handel, eBay-Garantie und Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails.

Anpassung bei eBay Kleinanzeigen – Was hat sich geändert bezüglich Rechtstexten?

Rechtstexte können nun online hinterlegt werden! Als Anzeigenplattform ist eBay Kleinanzeigen stark gewachsen und ist für Onlinehändler eine der interessantesten Plattformen. Durch eine technische Anpassung ist nun auch rechtssicheres Anbieten möglich geworden. Das bisherige Problem von eBay Kleinanzeigen war, dass für eine Anzeige das Textfeld auf 4.000 Zeichen begrenzt war. Aber um Rechtstexte vollständig aufzuführen, ist eine Zeichenanzahl unter 15.000 nicht ausreichend genug. Aus technischen Gründen war es nicht möglich, Rechtstexte bei eBay Kleinanzeigen zu hinterlegen und ausschließlich ein Impressum konnte noch hinterlegt werden. Dieses Problem hat eBay Kleinanzeigen nun erkannt und daher die Zeichenanzahl auf 30.000 erhöht. Durch diese Maßnahme können nun die kompletten Rechtstexte im Eingabefeld hinterlegt werden. Mehr Informationen zu der Anpassung finden Sie hier.

FAQ zur Datenschutz-Grundverordnung im E-Commerce

Mit Geltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum 25.05.2018 werden Online-Händler mit einer Reihe von Neuerungen konfrontiert werden. Bis zu diesem Datum müssen Online-Händler alle Strukturen und Prozesse zur Implementierung des nun EU-weit einheitlich geltenden und harmonisierten Datenschutzes angepasst haben. Wir nehmen uns der Thematik an und beantworten die wichtigsten und gängigsten Fragen im Zusammenhang mit den neuen datenschutzrechtlichen Regelungen in unserer FAQ.

Um was handelt es sich bei der Initiative “Fairness im Handel“?

Wir hatten berichtet, dass eBay bei den Angaben zur „eBay-Garantie“ irreführende Angaben zu einer kürzeren Widerrufsfrist darstellte. eBay.de hat zwischenzeitlich nachgebessert und die Garantiebedingungen angepasst. Nunmehr ist dort die Rede von einer Widerrufsfrist von mindestens einem Monat + der Hinweis, dass die eBay-Garantie individuelle, längere Widerrufsfristen unberührt lässt. Dennoch können Händler auch weiterhin die eBay-Garantie nicht risikofrei nutzen. Weiteres können Sie hier weiterlesen.

Was hat sich geändert bezüglich Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails?

Meist enthalten E-Mails am Ende nur ein nettes, abschließendes Grußwort. Eine Signatur mit Name und Anschrift fehlt häufig. Doch E-Mail-Signaturen erleichtern nicht nur die Kontaktaufnahme potenzieller Kunden für telefonische Rückfragen. Oftmals sind sie in der Regel gesetzlich vorgeschrieben. Die IT-Recht-Kanzlei erläutert, wann eine Pflicht zur E-Mail-Signatur konkret besteht und wie sie zu erfüllen ist. Einen besseren Überblick über die Pflichtangaben finden Sie hier.

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