Rechtliche Tipps für Ihre Newsletter, Kennzeichnungen, Bewertungsanfragen und Abmahnungen – Jura-News IT-Recht Kanzlei im April 2017

Rechtliche Tipps für Ihre Newsletter, Kennzeichnungen, Bewertungsanfragen und Abmahnungen – Jura-News IT-Recht Kanzlei im April 2017


Das Osterfest ist vorüber und um die „Alternative Streitbeilegung“ (AS) wird es etwas ruhiger – aber kein Grund für Onlinehändler, die Juristerei aus den Augen zu verlieren. In der Ausgabe 04/2017 haben wir uns in diesem Monat wieder mit einigen wichtigen Themen beschäftigt und auch wieder einen Blick auf die aktuellen Abmahngründe geworfen.

Muss ich bei Werbe-Newslettern die Einwilligung des Empfängers nachweisen können?

Ja, unbedingt! Newsletter gehören zu den erfolgreichsten Marketing-Maßnahmen im eCommerce. Bevor Newsletter jedoch auf eMail-Postfächer potenzieller Kunden losgelassen werden dürfen, bedarf es einer ausdrücklichen Einwilligung des Werbeempfängers. Was viele werbende Unternehmen dabei nicht berücksichtigen: Können Sie die Einwilligung nicht beweisen, ziehen sie in gerichtlichen Streitigkeiten in der Regel den Kürzeren. Der sicherste Nachweis ist dabei das „Double-Opt-In“; bei diesem Verfahren muss der Werbeempfänger seine Einwilligung durch Anklicken eines Links in der Bestätigungsmail nochmal bestätigen. Erst dann ist das Zusenden von Werbung zulässig. Die näheren Hintergründe, und wie genau das Verfahren funktioniert, erklären wir in unserem aktuellen Beitrag zum Thema.

Muss ich tatsächlich für eine fehlende Kennzeichnung von Verbraucherprodukten durch den Hersteller haften?

Ja! Der BGH hat kürzlich entschieden, dass auch der (bloße) Verkäufer eines Verbraucherproduktes wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden kann, wenn der Hersteller bei dessen Kennzeichnung nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geschlampt hat. Damit wächst für Onlinehändler ein erhebliches Bedrohungsszenario heran! Als wären Onlinehändler nicht bereits mit der Einhaltung der originär die Verkäufer betreffenden gesetzlichen Vorgaben bereits sehr stark gefordert, ist in Gesetzgebung und Rechtsprechung zunehmend der Trend zu beobachten, den Händler auch in Bezug auf originäre Herstellerpflichten verstärkt in die Pflicht zu nehmen. Dies ist problematisch, da dem Händler hierbei – verständlicherweise – oftmals die nötige Sachkunde fehlt, gerade wenn es sich um Spezialprodukte handelt oder ein breites Sortiment geführt wird. Der IT-Recht Kanzlei ist aus der eigenen Beratungspraxis bekannt, dass selbst bei deutschen Markenherstellern oftmals Defizite bei der Kennzeichn ung von Verbraucherprodukten bestehen; es dürften sich damit zahlreiche abmahnbare Kennzeichnungsmängel finden lassen. Weitere wichtige Informationen erhalten Sie in unserem aktuellen Beitrag.

Wie kann ich rechtssichere Bewertungsanfragen versenden?

Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt hierfür das Tool „EasyReviews“. Wie kaum ein anderes Mittel können Kundenbewertungen im Online-Shop eine unmittelbare Beeinflussung von Kaufinteressenten ermöglichen und sich als effektive Werbeform ausprägen. Hierbei drohen allerdings nicht selten rechtliche Konsequenzen, weil das Lauterkeitsrecht enge Grenzen setzt. Das unabhängige Bewertungsportal „ShopVote“, dessen Leistungen AGB-Mandanten der IT-Recht Kanzlei kostenlos beziehen können, hat mit dem Tool „EasyReviews“ einen Weg gefunden, automatisierte Bewertungsanfragen für Online-Shops rechtssicher direkt in den Bestellprozess zu integrieren. In die Check-Out-Seite des Bestellprozesses im Online-Shop integriert, informiert die Funktion jeden Käufer über den Wunsch nach Kundenbewertungen und ermöglicht die Einholung einer elektronischen Einwilligung per eMail.

Was sind aktuell häufige Abmahngründe?

Dafür gibt’s unser Abmahnradar – hier erfahren Sie, warum gerade abgemahnt wird und wer dahinter steht. Aktuelle Gründe: Sulfite, Pflichtinfos beim Verkauf von Wein, fehlendes Widerrufsformular, mangelhafte OS-Verlinkung, widersprüchliche Angaben zu Widerrufsfrist und Rücksendekosten, Werbung mit CE-Kennzeichnung, Werbung mit Brandy, Verwendung der Marken „Emma“ und „Isha“, fehlende Grundpreisangaben. Was genau jeweils dahintersteckt, erfahren Sie hier.