Umsatzsteuer ID muss nicht mehr verpflichtend angegeben werden


Ab dem 01.07, gibt es das One-Stop-Shop Verfahren. Um Sie als Händler bei der Umstellung auf das neue Verfahren und dem grenzüberschreitenden zu unterstützen, gibt es in Afterbuy neue Funktionen in der Umsatzsteuer ID Tabelle ein paar Änderungen in Afterbuy geben. Daher ist die Angabe der UmsatzsteuerID in der UmsatzsteuerID-Verwaltung nicht mehr verpflichtend. Sie können also auch ohne UmsatzsteuerID ein Eintrag erstellen.
Dies kann zum Beispiel notwendig sein, wenn nach Frankreich und Polen verkaufen, aber in Polen keine eigene UmsatzsteuerID haben können Sie nun trotzdem einen Eintrag in der Umsatzsteuer ID Tabelle hinterlegen, ohne die Angabe einer Umsatzsteuer ID.

Hinweis: Sie benötigen immer Ihre deutsche Umsatzsteuer ID normal im Account.