eBay vereinfacht die Verkäuferstandards, Kundenbewertungen verlieren an Bedeutung

eBay vereinfacht die Verkäuferstandards, Kundenbewertungen verlieren an Bedeutung


Die eBay Verkäuferstandards werden – wie in den aktuellen eBay Verkäufernews veröffentlicht – ab Februar 2016 für gewerbliche Händler vereinfacht. Wie das Verkäuferfeedback gezeigt hat, wünschten sich viele eBay Händler objektivere Verkäuferstandards bei eBay und fühlten sich von subjektiven Käuferbewertungen unter Druck gesetzt.

Ziel der aktuellen Änderungen bei eBay ist, dass die Verkäufer wieder eine bessere Kontrolle über den eigenen Servicestatus erhalten. Dazu werden künftig neutrale und negative Bewertungen von Käufern sowie detaillierte Verkäuferbewertungen aus der Berechnung der Mängelquote rausfallen. Auch zählen geöffnete Fälle künftig nicht mehr als Mangel, sofern das betreffende Problem mit dem Käufer erfolgreich geklärt wurde.

Was beinhalten die geänderten Verkäuferstandards ab Februar 2016 bei eBay?

Die Mängelquote basiert künftig nur noch auf zwei Kriterien:

  • Kaufabbruch durch den Verkäufer
  • Fälle, die von eBay geschlossen werden – ohne Klärung durch den Verkäufer

Zudem gilt „fristgemäßer Versand“ als neues Kriterium bei der Berechnung des Servicestatus:
Wenn Sie die Sendungsnummer hochladen, basiert die Bewertung auf diesen Daten. Wenn Ihnen keine Sendungsnummer vorliegt, z.B. bei Waren- oder Büchersendungen, muss der Käufer die fristgemäße Lieferung bestätigen.

Wie kann ich mich vorbereiten?

Machen Sie sich mit den Änderungen vertraut, bevor diese im Februar 2016 in Kraft treten. Stellen Sie sicher, dass Ihre Angebote die richtige Bearbeitungszeit enthalten und laden Sie die Sendungsnummern Ihrer verschickten Artikel hoch, sofern diese vorhanden sind. Ab 5. November 2015 können Sie im eBay Verkäufer-Cockpit Ihren voraussichtlichen Servicestatus sehen, basierend auf den geänderten Verkäuferstandards.

Fazit: Faire Verkäuferstandards mit weniger Einfluss von subjektiven Kundenbewertungen

Schlechte Bewertungen von Käufern, die auf deren subjektiver Einschätzung beruhen, haben in der Vergangenheit bei vielen eBay-Händlern für Verärgerung gesorgt. Dieser Missstand für viele Verkäufer ist nun von eBay angepasst worden und neutrale oder negative Bewertungen von Käufern sowie detaillierte Verkäuferbewertungen werden ab Februar 2016 nicht mehr in die Mängelquote eingerechnet. Diese Bewertungen werden jedoch weiterhin für Käufer im Verkäuferprofil sichtbar sein – auch wenn sie nicht mehr mitgerechnet werden.
Umgekehrt bleibt es dabei, dass der Verkäufer für Fälle, bei denen ein Käufer lange Zeit nicht oder überhaupt nicht zahlt, nicht die Möglichkeit hat, seine Käufer zu bewerten. Ihm bleibt die Möglichkeit, ein Käufer-Fehlverhalten bei eBay zu melden.