So sind Sie bestens auf das neue Verpackungsgesetz vorbereitet!

So sind Sie bestens auf das neue Verpackungsgesetz vorbereitet!


Schon seit 1991 gibt es eine Verpackungsverordnung (VerpackV), welche das Ziel einer rechtmäßigen Entsorgung von bestimmten Waren seitens der Wirtschaft verlangt. Somit wird die Verantwortung von Kommunen auf die Wirtschaft übertragen, weshalb Hersteller und Online-Händler eine bestimmte Gebühr in das duale System einzahlen müssen. Die neue Verpackungsverordnung (VerpackG) tritt ab Januar 2019 in Kraft und löst somit das alte Verpackungsgesetz ab. Worauf Sie sich vorbereiten müssen und welche zusätzlichen Änderungen auf Sie zukommen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ändert sich?

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) erfordert weiterhin eine erhöhte Achtsamkeit hinsichtlich der Umweltverträglichkeit. Online-Händler und andere welche gefüllte Verpackungen in Umlauf bringen, müssen zukünftig die Rücknahme, als auch die Verwertungen der Verpackungen bewerkstelligen. Auch die zu zahlenden Entgelte ändern sich. Ab dem 1. Januar gilt somit dass Händler, welche gut sortier- und recycelbare Verpackungen nutzen, profitieren. Die zu zahlenden Entgelte orientieren sich dann nämlich nicht mehr an der Masse der Verpackungen, sondern viel mehr an der Umweltverträglichkeit der Verpackungen.

Was muss man beachten?

Jeder, der Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich in der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ in Osnabrück registrieren. Die Registrierung in der Datenbank erzielt eine erhöhte Transparenz. Des Weiteren gilt es auch weiterhin die Anschließung an das duale System zu halten. Verpackungsmengen müssen somit regelmäßig an das ZSVR als auch an das System gemeldet werden. Außerdem ist die jährlich stattfindende Vollständigkeitserklärung für die jenigen Pflicht, welche besonders große Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sind.

Vorsicht!

Diejenigen, die sich nicht an das neue Verpackungsgesetz halten, laufen in Gefahr Strafen, wie Geldbußen und anderen Sanktionen ausgesetzt zu sein. Die Höhe von solchen Strafen beläuft sich auf bis zu 200.000 Euro. Auch Wettbewerber, welche durch Abmahnungen hohe Schadenersatzforderungen verlangen, können zu Gewinnverlusten führen. Letztendlich kann sogar ein Vertriebsverbot folgen.

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