Erinnerung: Erhöhung der Gebühren für Online-Händler bei DHL und Hermes ab März 2018

Erinnerung: Erhöhung der Gebühren für Online-Händler bei DHL und Hermes ab März 2018


Die Logistiker Hermes und DHL bescheren Händlern ab 1. März 2018 zusätzliche Kosten. Während DHL seine Gebühren für Nachnahmesendungen umstrukturiert, werden bei Hermes die Preise generell erhöht, um Paketmengen zu steuern. Außerdem wird über Weihnachtsaufschläge gesprochen. Alle wichtigen Infos für Online-Händler hier im Überblick!

DHL-Nachnahmegebühr wird, zusätzlich zum Paketpreis, vollständig vom Händler getragen

Nachnahme ist eine von Verbrauchern gern verwendete Zahlungsart im Online-Handel und bietet Händlern ein geringes Risiko des Zahlungsausfalls, da die Warenübergabe erst nach der Bezahlung erfolgt. Dafür verlangt DHL eine Gebühr in Höhe von 3,60 Euro vom Händler. Des Weiteren zahlt der Kunde ein Übermittlungsentgelt von 2,00 Euro direkt an den Zusteller. Diese Aufsplittung der Gebühren ist nun abgeschafft, sodass die Gebühren für die Nachnahmezahlung gänzlich vom Händler getragen werden. Die Gesamtsumme von 5,60 Euro (zzgl. MwSt.) wird zum ursprünglichen Paketpreis dazugerechnet. Sie ist im Voraus zu begleichen, unabhängig davon, ob der Verbraucher die Ware auch annimmt. Der Kunde bezahlt bei Sendungsübergabe folglich nur noch den Kaufpreis und eventuelle Frachtkosten. Damit steigt die Kostenbelastung für einige Händler, was in der Kalkulation zu beachten ist. Händler mit großen Anteilen nicht angenommener Sendungen sollten sich außerdem überlegen, die Zusatzleistung eventuell ganz aus ihrem Angebot zu streichen.

Grund für die Zusammenfassung der Entgelte sind die Handhabbarkeit und Erleichterung der Abrechnungsprozesse, welche durch eine neue Steuerregelung erforderlich geworden sind. Denn fortan werden Geldübermittlungen (d.h. 2,00 Euro Übermittlungsentgelt, das bislang vom Kunden getragen wurden) und das Nachnahmeentgelt steuerlich einheitlich behandelt. Während auf letzteres bereits in der Vergangenheit Umsatzsteuer erhoben wurde, war die Übermittlung von Geld bislang umsatzsteuerbefreit. Dies ändert sich zukünftig.

Entgeltzusammenfassung erfordert Änderungen der Zahlungs- und Versandbedingungen für Online-Händler

Händler müssen die Hinweise über Nachnahme- und Übermittlungsentgelt in ihrem Shop ändern. Der viel verwendete Hinweis „Nachnahmegebühr 3,60 Euro, weiter fallen 2,00 Euro Zustellgebühren an, die Sie jedoch nicht an uns, sondern an den Zusteller direkt zahlen müssen“ ist mit der Änderung der Kostenstruktur nicht mehr richtig. Sollte sich der Händler entscheiden, die zusätzlichen Kosten komplett an den Kunden zu übergeben, muss er diesen entsprechend darauf hinweisen.

Im Januar 2018 ist jedoch die Umsetzung der Zahlungsdienstleisterrichtlinie (PSD2) in Deutschland in Kraft getreten. Diese verbietet insbesondere bei bargeldlosen Zahlungen die Erhebung von Entgelten für Zahlungsmittel oder Zahlungsweisen. Inwieweit Nachnahmegebühren von diesem Verbot betroffen sind, ist derzeit rechtlich noch ungeklärt, weshalb ihre Erhebung gegenüber dem Kunden derzeit mit einem gewissen Risiko verbunden ist.

Hermes: Gebührenerhöhung um durchschnittlich 4,5% und Weihnachtsaufschlag

Während sich für Privatkunden nichts ändert, zahlen Online-Händler, die ihre Pakete mit Hermes versenden, ab Donnerstag, 1. März 2018 mehr für ihre Pakete. Da die Preise jedoch individuell ausgehandelt werden, kann keine allgemeine Aussage zu der Erhöhung der Versandgebühren getroffen werden.

Wichtig ist aber, dass Händler nicht vergessen, diesen Preisanstieg in die Versandkosten einzukalkulieren, da sie sonst auf der Kostenerhöhung sitzenbleiben. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Änderung ab 1. März 2018 gültig ist und Bestellungen, welche in der Vergangenheit eingegangen sind und erst jetzt verschickt werden, ebenfalls zu den neuen, erhöhten, Konditionen versendet werden.