Einfuhrumsatzsteuer – Das müssen Onlinehändler zum Brexit wissen

Einfuhrumsatzsteuer – Das müssen Onlinehändler zum Brexit wissen


Seit dem 1.1.2021 ist der Brexit vollzogen und Großbritannien gilt offiziell als Drittland. Glücklicherweise konnte zum Schluss noch ein Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien getroffen werden. Trotzdem müssen Onlinehändler nun vor allem neue umsatzsteuerliche und zollrechtliche Regelungen beachten, um weiter im Vereinigten Königreich handeln zu können. In diesem Blogbeitrag haben wir daher eine Übersicht zur neuen Einfuhrumsatzsteuer zusammengestellt und was Sie beim Verkauf über Ihren Onlineshop und Onlinemarktplätze beachten müssen.

Was hat sich rechtlich geändert?

Durch den Ausstieg Großbritannien aus der EU müssen Warenlieferungen mit einer EORI-Nummer und der Zolltarifnummer der Ware beim Zoll angemeldet werden. Waren ab einem Warenwert von 1.000 Euro oder einem Gewicht von 1.000 Kg erfordern eine Zollanmeldung, die Sie elektronisch über das ATLAS System vornehmen können. Auch die Export-zollrechtlichen Rahmenbedingungen haben sich geändert und unterscheiden sich je nach Waren-Typ. Händler sollten daher Ihr Sortiment und Ihre Verkäufe in das Vereinigte Königreich danach prüfen, welche Kontrollen und Angaben für Sie relevant werden. Die IHK bietet dafür eine Übersicht über die wichtigsten Ämter und Formalia. 

Dank Ausfuhranmeldung steuerfrei handeln

Auf Onlinehändler kommen im Zuge des Brexits und Handelsabkommens zwei wichtige Änderungen zu, die Sie auf keinen Fall verpassen sollten. Das ist zum einen die Ausfuhranmeldung, die die Steuerfreiheit Ihres Warenverkehrs sichert und andererseits die Einfuhrumsatzsteuer, die teilweise über den Marktplatz und teilweise vom Händler selbst abgeführt werden muss.

Seit dem Brexit sind Lieferungen aus Deutschland nach Großbritannien keine innergemeinschaftlichen Lieferungen innerhalb der EU mehr, sondern gelten als steuerfreie Ausfuhrlieferungen. Als Händler führen Sie eine Ware aus der EU aus und müssen daher entsprechende Ausfuhrbelege dafür vorweisen können. Können Sie die Ausfuhr nicht beispielsweise über das ATLAS-System nachweisen, könnten Sie die Steuerfreiheit verlieren. Achten Sie daher immer darauf, sorgfältig Ihre Ausfuhr zu belegen und diese zu archivieren.

Einfuhrumsatzsteuer – wer muss sie abführen?

Allgemein muss für Waren die in Großbritannien verkauft werden britische Umsatzsteuer deklariert und abgeführt werden, wie man es von Verkäufen ins Ausland kennt. Zudem kann jetzt für Warenlieferungen aus Deutschland nach Großbritannien eine Einfuhrumsatzsteuer an den Zoll anfallen, da Sie fremde Waren importieren. Dies gilt jedoch erst ab einem Warenwert von 135£ (ungefähr 150€, Stand: 13.01.2021). Beachten Sie, dass diese 135£ Grenze für den gesamten Warenkorb gilt. Wenn der Kunde also drei Produkte im Wert von 50£ (ungefähr 55€, Stand: 13.01.2021) kauft, wird die Grenze überschritten, beim Kauf von einem Produkt unter 135£ nicht. Daher müssen Sie alle Ihre Verkäufe nach Großbritannien nach dieser Wert-Grenze sortieren und unterschiedlich Einfuhrumsatzsteuer dafür abführen.

Verkaufen über den eigenen Onlineshop

Die Abfuhr der Umsatzsteuer ist dabei nicht nur vom Warenwert abhängig, sondern auch vom Verkaufsmedium. Verkaufen Sie Ihre Waren nur über Ihren eigenen Onlineshop, sind Sie verpflichtet Umsatzsteuer und ab der Wertgrenze von 135£ auch die Einfuhrumsatzsteuer abzuführen. Dazu müssen Sie sich in Großbritannien steuerlich registrieren und können dann die allgemeine Umsatzsteuer quartalsweise abführen. Ab einem Warenwert von 135£ entsteht zusätzlich an der Grenze die Einfuhrumsatzsteuer, die getrennt oder zusammen mit der länderspezifischen Umsatzsteuer im Quartal abgeführt werden kann.

Verkäufe über Onlinemarktplätze

Verkaufen Sie hingegen über eine Marktplatzplattform wie Amazon oder eBay, wird bis zur Grenze von 135£ die Umsatzsteuer über den Marktplatzbetreiber abgeführt. Das heißt, wenn Sie als Onlinehändler nur über Onlinemarktplätze und nur bis zu einem Warenwert von 135£ nach Großbritannien verkaufen, sind Sie nicht registrierungspflichtig in Großbritannien, sondern alles wird über den Marktplatz geregelt. In der Praxis stellen Sie Ihr Produkt auf Amazon oder eBay wie immer ein, der Marktplatz addiert die britische Umsatzsteuer, führt diese bei einem Verkauf an die britische Finanzverwaltung ab und Sie bekommen den von Ihnen kalkulierten Preis.

Für den Fall, dass Ihr Marktplatzverkauf die Grenze von 135£ überschreitet, sind Sie jedoch wieder zur Abfuhr der Einfuhrumsatzsteuer an den Zoll verpflichtet. Dann müssen Sie auch selbst wieder die britische Umsatzsteuer abführen, da dies nicht mehr über den Marktplatz abgerechnet wird. Verkaufen Sie also Waren im Wert über 135£ über einen Marktplatz, müssen Sie hier wieder selbstständig die Einfuhrumsatzsteuer sowie die britische Umsatzsteuer von 20% oder 5% abführen.

Eine detaillierte Übersicht aller Verkaufs-Fälle hat Taxdoo in einem informativen Blogbeitrag zusammengestellt.

Afterbuy unterstützt Sie bei der Verkaufsabwicklung für die richtige Abgabe der Einfuhrumsatzsteuer

Damit Sie bei Verkäufen nach Großbritannien immer steuerrechtlich korrekt arbeiten können, unterstützt Afterbuy Sie mit speziellen Filtern in der Verkaufsübersicht. So können Sie Ihr Verkäufe in kürzester Zeit im Hinblick auf die Warenwertgrenze von 135£ filtern und ganz einfach nach einfuhrsteuerpflichtig und nicht einfuhrsteuerpflichtig unterteilen.

Rufen Sie dafür die Verkaufsübersicht auf und tragen Sie unter Länderkennung GB für Großbritannien ein. Nun können Sie nach allen Verkäufen nach Großbritannien unter oder über 150€ (Stand: 13.01.2021) also 135£ filtern. In der Verkaufsübersicht werden Ihre Verkäufe in der Account-Währung also Euro verarbeitet. Filtern Sie daher von 0-149 um alle Verkäufe unter 135£ zu finden und von 150-100.000 für alle Verkäufe über 135£. Geben Sie dafür einen möglichst hohen Betrag bis X ein, um alle Verkäufe über der Grenze in die Suche mit einzubinden. Zusätzlich können Sie auch nach dem Marktplatz suchen, indem Sie einen der Filter unten links auf Plattform(Art) stellen und dort nach Amazon oder eBay suchen.

Afterbuy Verkaufsfilter Großbritannien

Für Verkäufe über einen Marktplatz unter 135£ müssen Sie dann nichts weiter beachten. Die Umsatzsteuer wird automatisch über Amazon oder eBay berechnet und dank der Funktionen Amazon VCS und VCS Lite sowie eBay Payments automatisch verrechnet. So können Sie weiterhin unkompliziert und schnell Ihre Verkäufe nach Großbritannien abwickeln und richtig die Umsatzsteuer und Einfuhr-Abgaben berechnen.