Das bedeutet die Plattform-for-Business-Verordnung (P2B-Verordnung) für Onlinehändler

Das bedeutet die Plattform-for-Business-Verordnung (P2B-Verordnung) für Onlinehändler


Bereits Anfang diesen Jahres hatten wir Ihnen für 2020 kommende Gesetzesänderungen zusammengefasst. Darunter auch die Plattform-for-Business-Verordnung oder kurz P2B-Verordnung, welche für mehr Transparenz und Fairness auf Marktplätzen, Onlineplattformen, in App-Stores, sozialen Netzwerken sowie Preisvergleichsportalen sorgen soll. Diese Verordnung tritt nun am 12.Juli 2020 in Kraft. Was das genau für Sie bedeutet erklären wir in diesem Beitrag.

P2B-Verordnung: Mehr Transparenz und Chancengleichheit für Onlinehändler

Ihr Amazon-Konto wurde gesperrt und Sie wissen nicht warum? Ihr eBay-Ranking fällt von einem Tag auf den anderen drastisch ab? Und dazu dann noch eine kurzfristige Anpassung der AGB seitens Idealo, die Sie sich durchlesen bzw. auf die sie reagieren müssen. Online-Marktplätze, Vergleichsportale und andere Online-Vermittlungsdienste sind für den Großteil der Onlinehändler als Umsatzquelle mittlerweile gar nicht mehr wegzudenken. Umso häufiger haben Händler das Gefühl, dass die Plattformen Ihre Machtpositionen Ihnen gegenüber ausnutzen – sei es nun mit unklaren und ständig wechselnden Rankingkriterien, plötzlichen Kontosperrungen, kurzfristigen AGB-Änderungen oder anderen Maßnahmen.

Die EU-Kommission will deshalb die Rechte der Händler stärken und genau an diesem Punkt setzt die neue P2B-Verordnung an.

„Durch die neue P2B-Verordnung sollen mehr Transparenz und Fairness auf Online-Plattformen Einzug halten, die dann zu mehr Wettbewerb und vor allem mehr Rechtssicherheit für Unternehmen führen.“

Konkrete Änderungen durch die neue Verordnung

Generell sind Plattform- und Marktplatz-Betreiber ab dem 12. Juli 2020 dazu verpflichtet, ihre AGB transparenter und informativer sowie in klar verständlicher Sprache zu verfassen. Aus den Geschäftsbedingungen muss außerdem klar hervorgehen, aus welchen Gründen z.B. Beschränkungen vorgenommen werden. Die wichtigsten Änderungen für Sie als Onlinehändler sind Folgende:

Offenlegung und Gewichtung von Parametern, die Einfluss auf das Ranking haben:

Die Plattformen müssen in ihren AGB angeben, welche Parameter wie stark das Ranking bestimmen und müssen die Gründe für ihre relative Gewichtung gegenüber den anderen Parametern nennen. Es muss klar zu erkennen sein, welche Parameter den größten Einfluss auf das Ranking haben. Zudem muss ersichtlich sein, ob bzw. wie das Ranking durch die Nutzer beeinflusst werden kann.

Gründe für Kontosperrungen müssen transparent sein:

Laut Verordnung müssen die AGB nun deutliche Informationen zu Suspendierung, Kündigung und dem Ausschluss von Diensten und Plattformen enthalten. Zudem muss klar begründet werden, wie und warum es zu Sanktionen und Einschränkungen kommen kann. Es darf also, entgegen der aktuell gängigen Praxis, nicht mehr möglich sein auf einem Marktplatz gesperrt zu werden, ohne dass Sie als Händler die Sperrung anhand der AGB nachvollziehen können. Gegen die Sperrung kann ein Beschwerdeverfahren eingeleitet werden.

Bereitstellung eines Beschwerdemanagement-Systems:

Schließlich verpflichtet die P2B-Verordnung Online-Vermittlungsdienste, ein internes System für die Bearbeitung von Beschwerden gewerblicher Nutzer einzurichten und Mediatoren für ein Mediationsverfahren zu benennen. Das Beschwerdemanagement-System muss für die Nutzer leicht zugänglich und kostenfrei sein. Zudem müssen Beschwerden innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens bearbeitet werden.

Angabe von Verfahren zur Änderung der AGB, sowie speziellen Fristen:

Plattformen müssen die Nutzer bei geplanten Änderungen der AGB vor Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Die geplanten Änderungen dürfen erst nach einer angemessenen Frist umgesetzt werden. Diese Frist verlängert sich, sollten technische oder geschäftliche Anpassungen notwendig werden. Im Falle von Änderungen der AGB steht den Nutzern ein Kündigungsrecht zu.

Die vollständige Verordnung steht hier zum Download bereit.

Ab wann und für welche Plattformen gilt die Verordnung?

Die P2B-Verordnung gilt ab dem 12.07.2020 und ist für Online-Vermittlungsdienste gültig. Online-Vermittlungsdienste gemäß P2B-VO sind zum Beispiel:

  • Online-Marktplätze für den elektronischen Geschäftsverkehr,
  • Kollaborative Marktplätze, auf denen gewerbliche Nutzer aktiv sind
  • Buchungs- und Preisvergleichsportale
  • App-Stores
  • Online-Dienste sozialer Medien (z.B. Fanpages auf Facebook)
  • Durch Sprachassistenztechnologie bereitgestellte Funktionen

 

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen gezielt an Ihren Rechtsbeistand.

 

 Quellen:
https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/p2b-verordnung
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1150&from=DE
https://shopbetreiber-blog.de/2019/10/25/die-p2b-verordnung-neue-regeln-zwischen-verkaufsplattformen-und-unternehmern/