Amazon-Produktbilder – Worauf Sie achten sollten

Amazon-Produktbilder – Worauf Sie achten sollten


Dass ein Onlinehändler bei Amazon-Angeboten exakt das liefern muss, was dem Inhalt der Produktbilder entspricht, urteilte kürzlich das Landgerichtes Arnsberg (LG Arnsberg, Urteil vom 05.03.2015, Az.: I – 8 O 10/15). Eine spätere Klarstellung des Kaufumfangs in der Artikelbeschreibung reicht gemäß der richterlichen Entscheidung dafür nicht aus.

Mit der Frage, welche Faktoren für die Eigenschaft eines Produktes, das im Internet angeboten wird, entscheidend sind, hatte sich in der Vergangenheit bereits der Bundesgerichtshof befasst. Zur Kommunikation von Produkteigenschaften gehören einerseits das Produktbild bzw. die Produktbilder und andererseits natürlich auch die dazugehörige Artikelbeschreibung.

Verkäufer haften, selbst wenn Sie die Produktbilder nicht selbst eingestellt haben

Sofern Sie bei Amazon Waren anbieten, sollten Sie also darauf achten, dass auf dem Produktbild – insbesondere auf dem ersten Produktbild der Artikelübersicht – auch wirklich nur die Gegenstände abgebildet sind, die zu Ihrem Lieferumfang gehören. Sie als Händler haften dabei sogar auch dann, wenn Sie das Produktbild nicht selbst bei Amazon eingestellt haben, sondern nur eine bereits vorhandene ASIN nutzen. Entscheidend ist allein, was auf dem Bild zu sehen ist.

Auch die theoretische Möglichkeit, Ihren Produktbildern dies über einen in die Produktabbildung eingefügten Text (z.B. mit dem Hinweis  „ohne Deko“) zu lösen ist leider wegen der Bildvorgaben von Amazon nicht erlaubt.

Für Amazon Verkäufer empfiehlt sich somit, Ihre Produktbilder dahingehend zu überprüfen, ob auf Ihnen wirklich nur das zu sehen ist, was Sie auch wirklich ausliefern.