§ 22f Umsatzsteuergesetz – Reichen Sie jetzt Ihre Bescheinigung bei den Marktplätzen ein

§ 22f Umsatzsteuergesetz – Reichen Sie jetzt Ihre Bescheinigung bei den Marktplätzen ein


Aufgrund einer Gesetzesänderung müssen alle Online-Marktplätze ab 2019 von jedem Verkäufer steuerliche Informationen erheben. Diese Regelung betrifft alle Verkäufer innerhalb und außerhalb Europas und dient dazu sicherzustellen, dass Sie Ihre Umsatzsteuerpflicht in Deutschland erfüllen. Was Sie jetzt tun müssen um weiterhin auf eBay, Amazon und Co. verkaufen zu können erfahren Sie in diesem Beitrag.

Keine Bescheinigung – Sperrung Ihres Accounts

Grund für die Bescheinigung ist, dass ab 2019 jeder elektronische Marktplatz dafür haftbar gemacht werden kann wenn ein Händler keine Umsatzsteuer bezahlt. Um Sicherzustellen, dass jeder Händler seine Umsatzsteuer zahlt muss eine Bescheingung über die Zahlung durch das Finanzamt ausgestellt werden. Lassen Sie als Händler Ihren Marktplätzen keine Bescheinigung zukommen, werden Sie für den Verkauf gesperrt. Diese Sperrung kann sich besonders negativ auf Ihr Suchranking auswirken und eine Lücke in Ihrer Verkaufshistorie erzeugen. Doch was müssen Sie tun um eine Sperrung durch rechtzeitiges Handeln zu umgehen?

Was Sie jetzt tun müssen

Die Frist für die Abgabe der Bescheinigung nach §22f UStG ist der 01. Oktober 2019. Was auf den ersten Blick noch weit weg erscheint kann jedoch bei zu langem Warten zu einem Problem führen. Denn zur Zeit müssen alle eingereichten Bescheinigungen noch manuell geprüft werden. Bislang gibt es nämlich kein elektronisches Verfahren zur automatisierten Prüfung der Bescheinigungen. So kann es also kurz vor der Frist zu einem erhöhten Aufkommen an zu prüfenden Bescheinigungen kommen was dazu führen kann, dass kurz vor Ende der Deadline eingereichte Bescheinigungen nicht mehr vor dem 01. Oktober geprüft werden können und Ihr Account daher vorerst gesperrt wird.

Die sogenannte „Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG“ kann telefonisch nach Angabe Ihrer Steuernummer beim Finanzamt angefordert werden. Wichtig dabei ist, dass Ihre Angaben im Verkäuferkonto mit den Angaben auf der Bescheinigung übereinstimmen.

Sobald Ihnen die Bescheinigung für die von Ihnen genutzten Marktplätze in Papierform vorliegt können Sie diese in Ihrem Benutzerkonto des jeweiligen Marktplatzes hochladen. Bei den meisten Marktplätzen kann das innerhalb Ihres Kundenaccounts erfolgen.

Welche Verkäufer müssen die Bescheinigung nach § 22f einreichen?

Die Bescheinigung muss von jedem Verkäufer mit Sitz in Deutschland, der seine Waren in Deutschland lagert oder einen Gesamtumsatz von 100.000 Euro pro Jahr durch Verkäufe an Privatpersonen in Deutschland erzielt, abgegeben werden.

Warten Sie nicht zu lange

Die Beantragung der Bescheinigung ist für Sie als Händler nicht besonders umständlich und in den meisten Fällen in nur wenigen Schritten erledigt. Bitte beachten Sie aber, dass es umso näher es der Deadline entgegen geht ein immer höheres Aufkommen an manuell zu prüfenden Bescheinigungen geben wird. Die Wartezeit verlängert sich damit enorm. Handeln Sie also am besten sofort und reichen Sie Ihre Bescheinigung so schnell wie möglich ein um eine Sperrung Ihres Accounts zu umgehen. ( zur Zeit beträgt die Bearbeitungsdauer etwa 2-3 Werktage).

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur rechtlichen Thematik an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt. Afterbuy kann keine Beratung zu steuerrechtlichen Fragestellungen leisten.