Umsetzung des One-Stop-Shop in Afterbuy

Umsetzung des One-Stop-Shop in Afterbuy


Die One-Stop-Shop-Regelung tritt zum 1. Juli in Kraft. Dadurch kommen viele Änderungen auf Onlinehändler mit grenzüberschreitenden Verkäufen zu. Was Onlinehändler nun steuerrechtlichen beachten müssen, haben wir schon in einem älteren Beitrag zusammengefasst, den Sie hier finden. Zudem haben wir alle Informationen und wie die Umsetzung in Afterbuy funktioniert, in diesem Webinar-Video gezeigt.

Damit Sie bestmöglich auf die neuen Herausforderungen vorbereitet sind, haben wir in diesem Anwender Guide: „One-Stop-Shop in Afterbuy“ noch einmal alle Funktionen aufgeführt und schrittweise im Detail erklärt. Darin zeigen wir die folgenden Features

  • Was wurde in Afterbuy im Rahmen des OSS angepasst?
    • Anpassungen der Umsatzsteuer ID-Verwaltung
    • Anpassungen der Rechnungsliste
    • Anpassung des „Tax-Finders“
    • Ermäßigte oder stark ermäßigte Steuersätze in Afterbuy
  • Der IOSS – Import-One-Stop-Shop und das Marktplatzgeschäft

!HINWEIS! Dieser Text soll Ihnen einen Überblick über die Funktionen zum Thema One-Stop-Shop in Afterbuy im grenzüberschreitenden Handel in der EU liefern. Es handelt sich hierbei nicht um eine steuerliche Beratung. Keinesfalls ersetzt dieser Text die individuelle steuerliche Beratung durch Ihren Steuerberater!

Was wurde in Afterbuy im Rahmen des OSS angepasst?

Anpassungen der UmsatzsteuerID-Verwaltung

Wie in unserem Webinar mit unserem Partner JERA bereits herausgestellt ist der neue Schwellenwert in Höhe von 10.000 Euro ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt der neuen Reform. Ist dieser Wert überschritten, können Sie sich entscheiden, ob Sie die angefallenen Steuern über das OSS-Verfahren bzw. das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder direkt im jeweiligen EU-Land abführen möchten.

Daraus ergeben sich folgende Änderungen in der Afterbuy Umsatzsteuer ID-Verwaltung.

Umsatzsteuer ID-Verwaltung: Fehlende EU-Länder inkl. aktuellem Steuersatz mit einem Klick anlegen


Sofern Sie noch nicht alle EU-Länder in der Umsatzsteuer ID-Verwaltung hinterlegt haben, können Sie dies nun mit einem Klick erledigen. Im Footer-Menü finden Sie einen neuen Link mit der Bezeichnung „Fehlende EU-Länder hinzufügen„. Anschließend können Sie mit einem Klick auf diesen Link alle EU-Länder, die bisher noch nicht in der Liste hinterlegt sind, ergänzen. Die bereits existierenden Einträge bleiben unverändert.

  1. Über die schwarze Menü-Leiste > Konfiguration > Einstellungen > Rechnungs- und Liefer-Einstellungen > Umsatzsteuer IDs verwalten die Umsatzsteuer ID Tabelle aufrufen
  2. Klicken Sie im Footer-Menü auf die Aktion „Fehlende EU-Länder hinzufügen“
  3. Es werden automatisch Einträge für alle 27 EU Länder mit der dort geltenden Umsatzsteuer angelegt
Fehlende Umsatzsteuer ID Sätze hinzufügen
Übersicht alle Einträge der Umsatzsteuer ID Tabelle

Nutzung der Umsatzsteuer ID-Verwaltung auch ohne Umsatzsteuer ID des jeweiligen Landes für den One-Stop-Shop

Bisher mussten Sie in der Umsatzsteuer ID-Verwaltung eine valide Umsatzsteuer-ID für jedes angelegte Land hinterlegen. Diese musste angegeben werden, da nach Überschreitung der alten Lieferschwellen eine steuerliche Registrierung im jeweiligen EU-Land erforderlich war.

Über das One-Stop-Shop-Verfahren ist eine Registrierung in jedem EU-Land jedoch nicht mehr zwingend notwendig, wenn der neue Schwellenwert in Höhe von 10.000 Euro überschritten wurde. Aus diesem Grund haben wir die Validierung entfernt und Sie müssen keine Umsatzsteuer-ID mehr angeben (außer natürlich Ihre Deutsche).

Schwellenwert für alle Einträge in der Umsatzsteuer ID-Verwaltung über eine Aktion setzen

Wie bereits beschrieben, gilt ab dem 01.07.2021 ein einheitlicher EU-weiter Schwellenwert in Höhe von 10.000 Euro. Ist dieser Wert überschritten, muss für jeden Fernverkauf innerhalb der EU der Steuersatz des Ziel-Landes für die Steuerermittlung herangezogen werden. Dann können Sie die Schwellenwert Überschreitung nun in einem globalen Vorgang für alle Länder gleichzeitig durchführen.

Nach alter Logik mussten Sie ab diesem Zeitpunkt für jedes Land in der Umsatzsteuer ID-Verwaltung die entsprechende Option „Schwellenwert überschritten“ setzen. Ab sofort können Sie alle Länder markieren und auf einen Schlag die Option für alle Einträge aktivieren oder deaktivieren. Das Datum der Umstellung sehen Sie dann in der Übersicht hinter dem Haken.

  1. Über die schwarze Menü-Leiste > Konfiguration > Einstellungen > Rechnungs- und Liefer-Einstellungen > Umsatzsteuer IDs verwalten die Umsatzsteuer ID Tabelle aufrufen
  2. Klicken Sie auf den grünen Haken ganz links in der Übersicht, um alle Einträge auf einmal zu markieren
  3. Wählen Sie im Dropdown Menü unter der Übersicht die Aktion „Schwellenwert überschritten aktivieren“ aus
  4. Klicken Sie auf ausführen, um mit einem Klick die Überschreitung für alle Einträge zu setzten
Schwellenwert Überschriten global setzen

Die Umsatzsteuer ID-Verwaltung finden Sie hier: https://farm01.afterbuy.de/afterbuy/CountryVatManagement.aspx

Anpassungen der Rechnungsliste

Schwellenwerte erfordern es, dass Sie Ihre Verkaufsdaten immer im Überblick haben. Einen guten Indikator, ob Sie den Schwellenwert bereits erreicht haben oder nicht, bieten Ihnen die Afterbuy Rechnungslisten. Hier finden Sie alle Verkaufsdaten aufgeschlüsselt nach Nettoumsätzen, Versandkosten und Steuern.

Neue Filter-Möglichkeiten: Länderauswahl bezogen auf Lieferland

Bisher konnten Sie über die Länderauswahl immer das Rechnungsland filtern. Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, zu definieren, ob sich die Länderauswahl auf das Rechnungsland oder das Lieferland beziehen soll. Auf diese Weise können Sie genauer analysieren, welchen Umsatz Sie mit welchen Lieferungen gemacht haben und behalten immer den Überblick über Ihre Verkäufe und Rechnungen.

  1. Rufen Sie über die schwarze Menüleiste > Verkaufshandling > Verkaufsübersicht über das Footer-Menü die „Rechnungsliste“ auf
  2. Wählen Sie im Filter im Dropdown „Länderauswahl“ eine Option für Ausland oder EU-Länder
  3. Legen Sie im Dropdown „Bezogen auf“ die Option „Rechnungsadresse“ oder „Lieferadresse“
Rechnungsliste auf Länder beziehen

Neue Auswahl in der Länderauswahl: Alle EU-Länder (ohne Deutschland)

In der Länderauswahl können Sie ab sofort zusätzlich die Option „Alle EU-Länder (ohne Deutschland)“ auswählen. Dank der Möglichkeit, die Auswahl auf die Lieferadresse zu beziehen, erhalten Sie einen sehr guten Überblick über alle Umsätze aus EU Ländern, die Sie im definierten Zeitraum getätigt haben. Diese Übersicht ist besonders nützlich, wenn Sie Ihre Waren aus einem oder mehreren Zentrallagern in Deutschland versenden.

Wussten Sie schon?

Der dynamische Datenexport generiert Ihnen frei konfigurierbar alle Verkaufsdaten in einer CSV-Datei. Mehr über den dynamischen Datenexport erfahren Sie in unserer Doku.
https://doku.afterbuy.de/bin/view/Im-+und+Export/Dynamischer+Datenexport

Die Rechnungslisten finden Sie hier:

https://farm01.afterbuy.de/afterbuy/Rechnungsliste.aspx
https://farm01.afterbuy.de/afterbuy/rechnungsliste2.aspx?newsearch=1

!HINWEIS! Bitte berücksichtigen Sie, dass wir an dieser Stelle nur einen Ausschnitt der aktuellen Daten liefern können. Sollten sich Ihre Verkaufsdaten über die Zeit hinweg verändern, verändern sich auch die Daten der Rechnungsliste. Es gibt unzählige, steuerlich relevante Konstellationen hinsichtlich Versand und steuerliche Regeln. Bitte lassen Sie sich unbedingt von Ihrem Steuerberater beraten, wie Sie Ihre Verkäufe richtig aufbereiten. Wir können lediglich Hilfsmittel bieten.

Anpassung des „Tax-Finders“ für den One-Stop-Shop

Der einheitliche Schwellenwert in Höhe von 10.000 Euro führt dazu, dass deutlich häufiger die Steuersätze aus den unterschiedlichen EU-Ländern gesucht und den Bestellungen zugeordnet werden müssen.

Viele Händler werden den neuen Schwellenwert vermutlich schnell durch die Lieferungen in das deutschsprachige EU-Ausland beispielsweise nach Österreich überschreiten. Für viele andere Länder haben Sie in der Vergangenheit ggf. nie die länderbezogene Lieferschwelle überschritten und konnten demnach weiterhin die deutschen Steuersätze nutzen. Ab der Überschreitung der 10.000 Euro müssen Sie jetzt für jeden weiteren EU-Verkauf ab dem 01.07.2021 immer den richtigen Mehrwertsteuersatz des jeweiligen Lieferlandes in der EU zuordnen.

Aus diesem Grund haben wir unseren Tax-Finder noch einmal grundlegend überarbeitet.

Der Tax-Finder agiert ausschließlich im Hintergrund und sorgt dafür, dass Ihren verkauften Produkten beim Import der Bestellungen die richtigen Steuersätze zugeordnet werden. Dabei stellen sich verschiedene zentrale Fragen.

  • Für welches Land muss der passende Steuersatz gefunden werden?
  • Muss der Steuersatz des Landes genutzt werden, aus dem das Produkt versendet wird oder für das Lieferland, in welches das Produkt versendet wird?
  • Woher kommt der passende Steuersatz?
  • Wie wird mit ermäßigten Steuersätzen umgegangen?

Im ersten Schritt, bei der Ermittlung des Steuerlandes, werden unterschiedliche Kriterien geprüft. Beispielsweise, ob das Lieferland in oder außerhalb der EU liegt. Ist das Land, aus dem das Produkt verschickt wird und das Land, in welches das Produkt geschickt werden soll, in der Umsatzsteuer ID-Verwaltung hinterlegt? Und wenn ja, ist der einheitliche Schwellenwert bereits überschritten?

Im zweiten Schritt ermitteln wir dann den konkreten Steuersatz für das zuvor bestimmte Steuerland. Bei der Ermittlung des jeweiligen Steuersatzes arbeiten wir nach einer strengen Priorisierung. In erster Instanz wird geprüft, ob sich das Land innerhalb der EU befindet. Ist dies nicht der Fall, werden Vorgänge grundsätzlich mit 0 % angelegt. Liegt das Land innerhalb der EU, wird geprüft, ob ein Stammprodukt angelegt ist. Finden wir im Stammprodukt bzw. in der entsprechenden Sprache des Stammproduktes einen Steuersatz für das verkaufte Produkt, ist die Suche beendet. Der Steuersatz aus dem Stammprodukt wird dem verkauften Produkt zugeordnet.

Wenn kein Stammprodukt hinterlegt ist, sucht das System in der Umsatzsteuer ID-Verwaltung, ob dort ein passender Steuersatz zu finden ist. Ist auch hier kein Steuersatz zu dem jeweiligen Land zu finden, greift es auf den Standard-Steuersatz des Accounts zurück.

Der Tax-Finder funktioniert aktuell für eBay, Amazon (nicht VCS, oder VCS-Lite), den Afterbuy-Onlineshop (per Option) und der Shop-Schnittstelle (per Option).

Ermäßigte oder stark ermäßigte Steuersätze in Afterbuy

Wie im Abschnitt Anpassung des „Tax-Finders“ bereits erklärt, führt die einheitliche Lieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro dazu, dass deutlich häufiger die Steuersätze der EU-Länder gesucht und den Bestellungen zugeordnet werden müssen. Aus diesem Grund werden auch die ermäßigten Steuersätze wichtiger. Daher müssen Sie sich genau darüber informieren, welchen Steuersatz Ihre Produkte im EU-Ausland haben.

Die Afterbuy Umsatzsteuer ID-Verwaltung berücksichtigt ausschließlich Standard-Steuersätze. Daher müssen Sie für das richtige Handling von ermäßigten oder stark ermäßigten Steuersätzen in Afterbuy Stammprodukte mit den landesspezifischen Steuersätzen in den Sprach-Einstellungen des Stammproduktes anlegen. (Doku Beitrag Mehrsprachigkeit)

Wenn Sie ausschließlich mit Produkten arbeiten, die in allen Ländern den Standard-Steuersatz besitzen, ist die Anlage von Stammprodukten, zumindest für die Ermittlung des richtigen Steuersatzes, nicht zwingend notwendig. Hier genügen die Angaben aus der Umsatzsteuer ID-Verwaltung.

Achten Sie daher immer darauf, die richtigen Steuersätze, pro Land, in Ihren Stammprodukten zu hinterlegen.

Diese Steuersätze können Sie direkt in den Produktdetails in den jeweiligen Spracheinstellungen hinterlegen oder über den Universal Im-/Export. Die Änderung innerhalb der Produktdetails funktioniert nur für einzelne Produkte. Über den Universal Im-/Export können Sie auch mehrere Datensätze gleichzeitig ändern. Die Nutzung des Universal Im-/Exports ist jedoch komplex. Nutzen Sie diese Funktion nur, wenn Sie damit vertraut sind, um Probleme mit Ihren Datensätzen zu vermeiden.

Um Sie bestmöglich zu unterstützen haben wir auch für diesen Fall eine passende Erleichterung entwickelt:

Eine neue Aktion in der Produktübersicht für die Änderung der internationalen Mehrwertsteuersätze für den One-Stop-Shop

In Kürze finden Sie in der Produktübersicht innerhalb der Aktionsauswahl eine neue Aktion mit der Bezeichnung „Mwst.-Sätze setzen (International)“. Über diese Funktion können Sie den Mehrwertsteuersatz für mehrere Produkte und für alle verfügbaren Länder mit wenigen Klicks definieren. Weiter Informationen zum neuen Feature finden Sie demnächst im Change-Log und hier im Blog.

Der IOSS – Import-One-Stop-Shop und das Marktplatzgeschäft

Zum 01.07.2021 tritt neben dem OSS außerdem der sogenannte IOSS – Import-One-Stop-Shop in Kraft.

Geregelt wird damit insbesondere die Einfuhr von Waren außerhalb der EU in einen Mitgliedstaat der EU bis zu einem Gesamt-Bestellwert in Höhe von 150 Euro. Je nach genauer Konstellation werden Marktplätze in diesem und in anderen Fällen dazu verpflichtet die Mehrwertsteuer direkt an die jeweils zuständige Landes-Steuerbehörde abzuführen.

Ebay hat zu diesem Thema einen ausführlichen Beitrag bereitgestellt, der viele offenen Fragen detailliert beantwortet. Im Bereich „Verkäufe an Käufer in der EU“ werden die genauen Fälle aufgeführt, wann der Marktplatz dazu verpflichtet ist die Mehrwertsteuer selbst einzubehalten und an die Landes-Steuerbehörde abzuführen. In diesen Fällen erhalten Sie als Händler den Rechnungsbetrag der Bestellung abzüglich der Steuern.

Ähnlich gelagerte Fälle existieren bereits für den Versand der Waren nach Norwegen und Großbritannien. In beiden Fällen erhalten Sie einen „Code“, den Sie auf Ihrem Paketschein angeben müssen, damit die steuerliche Handhabung beim Import der Ware in das Ziel-Land klar geregelt ist. Im Falle von Norwegen die sogenannte VOEC-Nummer.

Treffen die oben genannten Fälle für Sie zu, werden Ihnen diese „Codes“ im Rahmen des IOSS nun häufiger begegnen. Für Verkäufe über eBay gilt, dass eBay diesen Code aktuell über das Adressfeld 2 übermittelt. Ebay überarbeitet diesen Prozess derzeit. Sobald sich etwas für Sie in Afterbuy ändert, werden wir Sie hier und im Change-Log darüber informieren. Darüber hinaus werden wir auch im Rahmen des IOSS folgende Anpassungen in Afterbuy vornehmen.

Filter und Darstellung in der Verkaufsübersicht, ob ein Marktplatz die Steuern bereits abgeführt hat (vorerst nur eBay)

In der Verkaufsübersicht und im Workflow-Manager werden wir einen Filter bereitstellen, der Ihnen die Vorgänge ausgibt, deren Steuern über den Marktplatz direkt abgeführt wurden. Bitte berücksichtigen Sie, dass die vollständige Umsetzung des IOSS durch die Marktplätze noch nicht komplett abgeschlossen ist. Zudem gibt es weitreichende Unterschiede zwischen den Marktplätzen (Amazon, eBay & Co.) hinsichtlich der Umsetzung. Einige wertvolle Funktionen werden wir daher nach und nach ergänzen, sobald die relevanten Informationen über die Schnittstellen bereitstehen und Klarheit über die konkreten Abläufe besteht.

!HINWEIS! Lassen Sie sich ausführlich durch einen Steuerberater zu all diesen steuerlichen Themen beraten. Wir können und dürfen an dieser Stelle keine steuerliche Beratung leisten, sondern lediglich Hilfsmittel liefern, damit Sei mit Ihrem Steuerberater die passenden Abläufe finden. In diesem Guide klären wir nur über die Umsetzung der Regelungen in Afterbuy auf.