Gastbeitrag: Amazon Pan EU und Umsatzsteuer – eine Gesetzesänderung mit weitreichenden Auswirkungen

Gastbeitrag: Amazon Pan EU und Umsatzsteuer – eine Gesetzesänderung mit weitreichenden Auswirkungen


Amazon incentiviert zunehmend mehr Händler, am Pan EU Programm teilzunehmen. Dadurch werden Steuerpflichten in mindestens sechs weiteren EU Staaten ausgelöst. Durch eine EU-weite Reform des Umsatzsteuerrechts zum 01.01.2020 besteht zukünftig die Gefahr, dass für grenzüberschreitende Warenumlagerungen durch Amazon nicht abzugsfähige Umsatzsteuer anfällt.

Einen Markt von mehreren hundert Millionen Konsumenten zu bedienen, ohne selbst über die Logistik eines großen Handelskonzerns verfügen zu müssen. Das verspricht das Pan EU Programm von Amazon.

Während man die Logistik an Amazon outsourcen kann, sieht es mit der Umsatzsteuer-Compliance anders aus. Insbesondere eine Umsatzsteuer-Reform zum nächsten Jahr kann das steuerliche Risiko enorm erhöhen.

Dabei stehen die grenzüberschreitenden Warenumlagerungen durch Amazon im Mittelpunkt. Im Zweifel muss ab dem kommenden Jahr darauf Umsatzsteuer abgeführt werden.

Innergemeinschaftliche Warenverbringungen durch Amazon

Ein Vorteil durch das Pan EU Programm ist, dass die Waren der Händler für Verbraucher in zahlreichen EU-Staaten sehr zeitnah verfügbar sind. Um das zu gewährleisten, lässt Amazon die Waren regelmäßig zwischen Amazon-Lagern in verschiedenen EU-Staaten rotieren.

Diese Warenumlagerungen stellen aus umsatzsteuerlicher Sicht steuerbare Transaktionen dar, welche sowohl im Ursprungsland als auch im Bestimmungsland gemeldet werden müssen.

Seit geraumer Zeit stehen diese Transaktionen zudem im Fokus der Finanzämter. Eine fundierte Zusammenfassung dieser Thematik findet ihr in diesem Blogpost.

Zusammengefasst lässt sich wie in Grafik 1 dargestellt sagen, dass jede Verbringung im Ursprungsland als steuerfreie Lieferung und im Bestimmungsland als steuerpflichtiger Erwerb, für den aber ein Vorsteuerabzug greift, gemeldet werden muss.

Umsatzsteuer fällt im Saldo somit bislang nicht an.

Amazon Pan EU: Umsatzsteuerliche Systematik der Warenumlagerungen durch Amazon am Beispiel DE, PL und CZ

Grafik 1: Umsatzsteuerliche Systematik der Warenumlagerungen durch Amazon am Beispiel DE, PL und CZ

Oftmals liegen im Bestimmungsland jedoch keine steuerlichen Registrierungen vor – bewusst oder unbewusst. Oder Pan EU Händler geben keine Umsatzsteuer-Erklärungen im EU-Ausland ab, da beispielsweise die Unterstützung durch Amazon dafür oftmals ins Leere läuft, wie hier dargestellt wird.
Aufgrund der laufenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen die Finanzämter auch in diesen Fällen bislang keine Umsatzsteuer auf die Verbringungen erheben.
Das gilt aber nur noch bis zum Ende dieses Jahres.

Gesetzesänderungen im kommenden Jahr – Quick Fixes 2020

Den Mitgliedstaaten waren die genannte Rechtsprechung des EuGHs schon lange ein Dorn im Auge.
Wie sollten sie grenzüberschreitende Warenverbringungen überwachen, wenn ihnen das Druckmittel der Nachversteuerung bislang fehlte?
Da die Mitgliedstaaten keinen Einfluss auf den EuGH haben, auf die Gestaltung der Gesetze jedoch schon, greift ab dem kommenden Jahr eine umfassende Umsatzsteuer-Reform – die sogenannten Quick Fixes 2020.

Was werden die Konsequenzen für Pan EU Händler sein?
Ab dem 01.01.2020 liegen steuerfreie innergemeinschaftliche Verbringungen nicht mehr vor, wenn z.B. eine steuerliche Registrierung im Bestimmungsland nicht gegeben ist und/oder die Verbringungen nicht gemeldet wurden.

Grenzüberschreitende Warenumlagerungen durch Amazon müssen in diesen Fällen wie in Grafik 2 dargestellt versteuert werden, ohne dass ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht.Amazon Pan EU: Steuerpflicht von Verbringungen bei fehlenden Registrierungen ab 2020

Grafik 2: Steuerpflicht von Verbringungen bei fehlenden Registrierungen ab 2020

Betrachten wir beispielsweise einen Pan EU Händler mit einem Jahresumsatz von 2,5 Millionen Euro über alle europäischen Amazon-Markplätze. Je nach Frequenz der Umlagerungen durch Amazon können bei fehlenden Registrierungen im Ausland (oder fehlenden Meldungen) 250.000 bis 500.000 Euro zusätzlich Umsatzsteuer anfallen.

Diese Strafsteuer von bis zu 500.000 Euro würde somit unmittelbar die Marge des Händlers vermindern und dürfte für die wenigsten verkraftbar sein.

Amazon Pan EU – Nicht überstürzt loslegen!

Fehlende steuerliche Registrierungen und/oder fehlende Meldungen der Verbringungen führen ab dem 01.01.2020 zur Steuerpflicht von innergemeinschaftlichen Verbringungen im Rahmen von Amazon Pan EU.

Bis Ende 2019 können Pan EU Händler noch vieles rückwirkend bereinigen – insbesondere im Rahmen von Offenlegungen bzw. Selbstanzeigen den ausländischen Finanzbehörden gegenüber.

Ab dem 01.01.2020 steigt das Risiko jedoch stark an. Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf ist noch nicht klar, ob rückwirkende Meldungen zu einer nachträglichen Steuerfreiheit führen können.

Die Teilnahme am Pan EU Programm sollte daher trotz Aussicht auf Umsatzsteigerungen im Voraus steuerlich geplant werden. Die wenigsten Händler dürften über so hohe Margen verfügen, um das genannte Risiko kompensieren zu können.

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