Gastbeitrag: Abmahnung wegen pauschalen Angaben zum Widerrufsrecht in der „eBay-Garantie“

Gastbeitrag: Abmahnung wegen pauschalen Angaben zum Widerrufsrecht in der „eBay-Garantie“


Aktuell sollen Abmahnungen im Bereich der „eBay-Garantie“ im Umlauf sein. Wie wir erfahren haben, sollen eBay -Verkäufer, die die  „eBay-Garantie“ verwenden, eine Abmahnung erhalten haben.

Hintergrund des Ganzen:

Verkäufer bei eBay haben die Möglichkeit für ihre Angebote mit einer „eBay-Garantie“ zu werben. Nutzt der eBay -Verkäufer die „eBay-Garantie“, werden in seinem eBay-Angebot und auf der nachgelagerten Erläuterungsseite zur „eBay-Garantie“ von Seiten eBays (also nicht vom Verkäufer) die im Folgenden dargestellten Aussagen zum Widerrufsrecht getroffen:

1 Monat Widerrufsrecht

Wenn Ihnen ein Artikel nicht passt oder gefällt, haben Sie mit der eBay-Garantie mindestens einen Monat Zeit für den Widerruf.

Diese Angaben zum Widerrufsrecht in der „eBay-Garantie“ sind sehr pauschal gefasst. Sie suggerieren, dass auch dem Unternehmer ein solches Widerrufsrecht (von mindestens einem Monat Dauer) zusteht.

In der Widerrufsbelehrung des Verkäufers heißt es dagegen im Regelfall, dass nur Verbrauchern ein Widerrufsrecht zusteht. Das entspricht übrigens auch der gesetzlichen Lage.

Die Angaben des Verkäufers zum Widerrufsrecht und die Angaben in der „eBay-Garantie auf Seiten von eBay können dann in Widerspruch geraten. Die widersprüchlichen Angaben zum Widerrufsrecht können letztlich irreführend und abmahnfähig sein.

Der Abmahner stellt sich in Rahmen der Abmahnung auf dem Standpunkt, dass er (als kaufmännischer Käufer), der einen eBay-Artikel, der unter der „eBay-Garantie“ läuft, durch die Garantieangaben in die Irre geführt wird. Neben der Geltendmachung von Abmahnkosten wird vom abgemahnten Händler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Wenn Sie als eBay Händler die „eBay – Garantie“ nutzen und eine solche Abmahnung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte umgehend Ihren Rechtsbeistand. Ob die Angaben zum Widerrufsrecht tatsächlich irreführend sind,  muss individuell geprüft werden.