Marktplätze in der (Prüf-)Pflicht: Neufassung des ElektroG

Marktplätze in der (Prüf-)Pflicht: Neufassung des ElektroG


Mit der Neufassung des ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) sind Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten – und somit auch Marktplätze und Online-Händler – nun verstärkt in der Pflicht, bestimmte Vorgaben einzuhalten. Ab dem 1. Juli 2023 gilt die Prüfpflicht für Marktplätze gemäß dem ElektroG3. Das bedeutet, dass Marktplätze Elektrogeräte nur dann zum Verkauf anbieten dürfen, wenn vorab geprüft wurde, ob die Kombination aus Marke, „Geräteart laut ElektroG“ und „WEEE-Reg.-Nr. DE“ beim Elektro-Altgeräte Register (ear) registriert ist. Das stellt auch Online-Händler vor neue Anforderungen. Wir zeigen, was das genau bedeutet.

Das ElektroG stellt in Deutschland die Umsetzung der europäischen WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment)-Richtlinie dar. Die WEEE wurde eingeführt, um die Umweltauswirkungen von Elektroschrott zu reduzieren und nachhaltige Wiederverwendung, Recycling und umweltgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten zu fördern. Ziel ist es, die ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung von Elektronikgeräten durch die Hersteller, Importeure oder Händler zu sichern.

Gemäß § 6 Abs. 3 ElektroG ist jeder Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, beim Anbieten sowie auf Rechnungen seine WEEE-Nummer anzugeben.

Die neue Prüfpflicht hat zur Folge, dass Marktplätze vor dem Verkauf eines Elektrogeräts
sicherstellen müssen, dass der jeweilige Hersteller die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und
ordnungsgemäß registriert ist. Die Prüfung der Kombination aus Marke, „Geräteart laut
ElektroG“ und „WEEE-Reg.-Nr. DE“ beim ear ist ein wichtiger Schritt, damit keine nicht
konformen oder illegalen Elektrogeräte mehr auf Marktplätzen angeboten werden.

Durch diese Prüfpflicht und die Einhaltung des ElektroG soll auch der Schutz der Verbraucher gewährleistet werden. Nicht registrierte Hersteller oder Elektrogeräte, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, dürfen nicht mehr auf den Marktplätzen verkauft werden. Dies stellt sicher, dass die Elektrogeräte den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen, korrekt entsorgt werden können und keine Umweltgefährdung darstellen.

Was bedeutet das für Marktplätze und Online-Händler?

Marktplätze sind nun gefordert, ihre internen Prozesse anpassen. Sie müssen geeignete
Maßnahmen ergreifen, um die Prüfpflicht zu erfüllen, beispielsweise durch die Implementierung von Überprüfungssystemen und -verfahren. Wenn Marktplätze gegen die Prüfpflicht verstoßen, kann dies weitreichende rechtliche Konsequenzen haben, zu Bußgeldern oder anderen Sanktionen führen.

Für Online-Händler, die Elektroprodukte auf Marktplätzen verkaufen möchten, hat die
Prüfpflicht demnach auch Auswirkungen. Die Marktplätze werden Mechanismen einführen, um die Prüfung der Herstellerregistrierung durchzuführen. Online-Händler müssen die erforderlichen Informationen bereitstellen.

Gemäß der WEEE-Prüfpflicht müssen sich auch Online-Händler selbst beim ear registrieren. Denn die Registrierungspflicht gilt für Hersteller sowie für Vertreiber (demnach auch Online-Händler). Die genauen Anforderungen und der Registrierungsprozess können je nach Land und den nationalen Umsetzungen der WEEE-Richtlinie variieren. Es ist wichtig, sich mit den spezifischen Vorgaben in Ihrem Land vertraut zu machen und die Registrierung rechtzeitig vorzunehmen. Zudem ist es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten bei den zuständigen Behörden oder dem ear über die genauen Registrierungsanforderungen und -verfahren zu informieren.

Wir arbeiten aktuell mit Hochdruck daran, den Anforderungen der einzelnen Marktplätze
gerecht zu werden. Update coming soon!