Wichtiger Sieg gegen Herstellerbeschränkungen

Wichtiger Sieg gegen Herstellerbeschränkungen


Berlin, 27.08.15 – Das Bundeskartellamt in Bonn stellt in einer lang erwarteten Entscheidung klar: Marktplatzverbote und Herstellerbeschränkungen des Internetvertriebs sind rechtswidrig. Die Entscheidung des Kartellamts bedeutet für die Onlinehändler, dass sie ihre Waren in Zukunft ungehindert über Online-Marktplätze, wie Amazon, eBay oder Rakuten, sowie Preis-Suchmaschinen vertreiben dürfen. Mit ihrem heutigen Machtwort schließt die Bonner Behörde ein fast drei Jahre dauerndes Ermittlungsverfahren mit einer wegweisenden Entscheidung ab.

BVOH begrüßt lang erwartete Entscheidung des Bundeskartellamts gegen Asics

„Eine gute, ein wichtige, eine richtige Entscheidung des Bundeskartellamts. Das führt zu mehr Rechtssicherheit für den Onlinehandel. Viele deutsche Gerichte werden diese Entscheidung als Grundlage ihrer Rechtsfindung nutzen. Dafür haben wir jahrelang gearbeitet“,

sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH).

Entscheidung des Bundeskartellamts hat Signalwirkung für den Onlinehandel

Die Entscheidung des Kartellamts entfaltet eine Signalwirkung weit über den konkreten Fall hinaus. Bereits im letzten Jahr hatten verschiedene Gerichte in Verfahren gegen Markenhersteller Marktplatzverbote für unzulässig erklärt. Auch hatte das Kartellamt ebenfalls im letzten Jahr eine Abmahnung gegen Asics ausgesprochen und adidas musste
auf Rücksprache mit dem Kartellamt jegliche Online-Beschränkungen eingestellt. Dennoch spielten viele Hersteller auf Zeit und wendeten Vertriebsbeschränkungen und Marktplatzverbote weiter an. Diese heutige Entscheidung aus Bonn beseitigt nun letzte Unsicherheiten.

„Das ist ein großer Tag für den Onlinehandel, für alle Händler und nicht zuletzt für den Verbraucher“,

sagt Oliver Prothmann.

Vor allem wird durch Marktplatzverbote die Möglichkeit für den Verbraucher, Angebote zu vergleichen, beschränkt, was letztlich zu schlechter Verfügung und höheren Preisen führt.

Bundeskartellamt schließt Hintertürchen

Mit der heutigen Entscheidung des Bundeskartellamts ist endgültig klar, dass Vertriebsbeschränkungen, die Händlern die Nutzung von Online-Shops, Online-Marktplätzen, Preis-Suchmaschinen und Online-Werbung verbieten, unzulässig sind.

„Das gilt natürlich genauso für Klauseln, die zwar nicht so eindeutig formuliert sind, aber das gleiche Ziel verfolgen“,

betont Oliver Prothmann.

Im Januar etwa hatte Asics versucht, die Beschränkungen in neuen Bestimmungen bei seinen Händlern durchzusetzen. Daraufhin hatte das Kartellamt die Verhandlungen mit Asics abgebrochen, nachdem seitens der Behörde im Zuge der Anwendung des geänderten Vertriebssystems Beschränkungen des Internetvertriebs gesehen wurde.

Wir von Afterbuy meinen dazu:

Endlich sind die Forderung vom zuständigen Gericht bestätigt worden. Viele Onlinehändler können nun aufatmen und ihre Markenprodukte wieder bei eBay und Amazon einstellen. Dies gibt auch unseren Kunden die Freiheit zurück, selbst zu entscheiden, ob sie in den hart umkämpften Markt der Markenprodukte eintreten möchten oder doch lieber mit der Positionierung einer Eigenmarke den Erfolg suchen.

Wir danken Oliver Prothmann dafür, dass er sich so vehement für diese Freiheit der Händler eingesetzt hat.

In diesem Artikel sind Auszüge aus der offiziellen Pressemitteilung des BVOH zu lesen. Die Originalpressemitteilung erhalten sie hier.